Es ist möglich, von ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss zu beantragen. Die Krankenkassen leisten nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte „krankheitswertige Störung“ vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie vor der 2ten Therapiesitzung eine Bestätigung von ihrem praktischen Arzt. Dieser bestätigt, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben, um eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik mit hervorrufen. Am Ende reichen Sie den Antrag mit meiner Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein.
Pro Sitzung beträgt der Zuschuss wie folgt (Stand 1.9.2018):
Psychotherapie, Coaching und Online Coaching ( 50 min) EUR 110,00.
Paarberatung, Paartherapie, Eltern Coaching (80 min) EUR 180,00.
Business Coaching für Firmen, Erstgespräch (50 min) EUR 150,- netto, für jede weitere Coaching-Sitzung werden EUR 140,- netto verrechnet.
Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei gemäß § 6 Abs.1 Z 19 UStG. Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Krankenkassen bei Paartherapie nicht möglich ist.
Die nachstehenden Preise sind Nettopreise, exkl. MwSt.
Sitzungen sind in bar, direkt im Anschluss an die Therapie-Einheit zu bezahlen. Ist die Teilnahme an einer vereinbarten Sitzung nicht möglich, bitte ich Sie dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Sms/Mail/Telefon abzusagen, sonst muss die Stunde verrechnet werden.
… damit Sie neue Perspektiven finden, um aus den Unterschieden zu lernen und daran zu wachsen, um Individualität zu leben, um Leichtigkeit und Lebensfreude zu spüren.
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